Erleben Sie die Ostseeküste
im stilvollen Ambiente
Ferienwohnungen modern und
hochwertig eingerichtet.
0

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Ferienwohnungen
der Meer & Flair Ostseeresidenzen Apartmentvermittlung GmbH
Fischersteig 1, 18225 Kühlungsborn

Liebe Gäste,
bevor Sie unsere Ferienwohnungen/Ferienhäuser mieten, nehmen Sie sich bitte Zeit, diese Zeilen zu lesen. Wir haben versucht, mit diesen klaren rechtlichen Regeln, die Voraussetzungen für ihren gelungen Urlaub zu schaffen.

§ 1 Mietvertrag

    1. Die Apartmentvermittlung vermittelt an den Mieter die im beigefügten Angebot/Reservierung näher bezeichnete Unterkunft für die darin angegebene Zeit und Personenzahl. Vertragspartner sind der im Angebot/Reservierung namentlich benannte Eigentümer und der Mieter. Die Apartmentvermittlung haftet nur für die eigenen Fehler bei der Vermittlung. Der jeweilige Eigentümer ist direkt einstandspflichtig.
    2. Grundsätzlich ist es nicht gestattet, das Mietobjekt an dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

§ 2 Mietgegenstand

    1. Das Mietobjekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben.
    2. Bei nicht zufriedenstellender Reinigung des Mietobjekts hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich unserer Hausverwaltung vor Ort mitteilt.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und uns oder unseren örtlichen Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit binnen 24 Stunden zu melden.
    4. Der Mieter haftet für alle von ihm und/oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Festgestellte Schäden und alle anderen Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermittler zu melden.

§ 3 An- und Abreise

    1. Am Anreisetag steht das Mietobjekt regelmäßig ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr kontaktieren Sie bitte zuvor die Apartmentvermittlung.
    2. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der verspäteten Abreise vorheriger Gäste vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug kommen kann. In diesem Falle kann der Mieter Schadensersatzansprüche nicht geltend machen.
    3. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers muss beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt. Die Apartmentvermittlung behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm durch die verspätete Abreise entstehenden Schäden, wie bspw. Schadenersatzpflicht gegenüber nachfolgenden Mietern, Kosten des Reinigungspersonals etc.

§ 4 Schlüssel

    1. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1-2 Haustür-/Wohnungsschlüssel.

§ 5 Aufenthalt

    1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden. Im Falle einer Mehrbelegung sind wir, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
    2. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art im Mietobjekt ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung des Vertrages, ein angemessener Aufpreis verlangt werden. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale von bis zu € 200,00 (netto) zu zahlen. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller weiteren ihm dadurch entstehenden Schäden, wie bspw. Schadenersatzpflicht gegenüber nachfolgenden Mietern.
    3. Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherwohnungen geraucht, erheben wir eine Reinigungsgebühr von € 200,00 (netto). Darüber hinaus hat der Vermieter, unbeschadet des Rechts auf Kündigung des Vertrages, Anspruch auf Ersatz aller weiteren ihm dadurch entstehenden Schäden, wie bspw. Schadenersatzpflicht gegenüber nachfolgenden Mietern.
    4. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bezahlte Mietzins wird nicht zurück erstattet.
    5. Der Mieter erklärt sich mit der Hausordnung des Mietobjekts, soweit eine solche zum Mietobjekt gehört, einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt durch Unterschrift auf dem Angebot/Reservierung.

§ 6 Reiserücktritt durch den Mieter (Abbestellung/Stornierung)

    1. Bei Reiseverhinderung muss der Mieter die Reservierung schriftlich kündigen.
    2. Die im Falle eines Rücktritts entstehenden Stornierungskosten staffeln sich (ausschließlich der Endreinigung) wie folgt:
    3. vom Buchungstag bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 % des bestätigten Reisepreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr
    4. ab 89 Tage bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des bestätigten Reisepreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr
    5. ab 59 Tage bis 36 Tage vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Reisepreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr
    6. ab 35 Tage vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Reisepreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr
    7. ab 5 Tagen vor Mietbeginn 100 % des bestätigten Reisepreises
    8. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung/ des Ferienhauses sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Reisenden bleibt darüber hinaus das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.
    9. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für nicht in Anspruch genommene Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den berechneten Betrag zu leisten.
    10. Die Rücktrittsgebühr wird mit bereits geleisteten Zahlungen des Mieters verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktritts/-Abbruchsversicherung wird empfohlen.

§ 7 Rücktritt und Haftung durch den Vermieter

    1. Im Falle einer Absage seitens des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderweitiger unvorhersehbarer nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
    2. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
    3. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 8 Schriftform, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

    1. Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    2. Sollten einzelne dieser AGBs unwirksam sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Bad Doberan. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.